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Schwarzfahren ist wie Falschparken? Weit gefehlt!

Anlässlich der Debatte um die Strafverfolgung von Schwarzfahrer*innen meldete sich nun der Berliner Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) zu wort und ließ verlauten “Schwarzfahren ist schädlich wie falsch parken”. Auch Die Linke schaltet sich in die Diskussion ein, so sagt Sebastian Schlüsselburg “dass der Unrechtsgehalt von Schwarzfahren ungefähr vergleichbar ist mit dem Unrechtsgehalt vom falsch parken”.

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Was ist Schwarzfahren?

Im juristischen Sinne handelt es sich um das erschleichen einer Leistung. Sprich es wird eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen ohne dafür zu zahlen mit dem besonderen Merkmal. Hinzu kommt das besondere Merkmal des erschleichen, es beruht darauf dass der Geschädigte gar nicht mitbekommen soll dass die Leistung in Anspruch genommen wird. Ganz anders als die Leistung beim Friseur zum Beispiel, hier würde der Geschädigte sehr wohl mitbekommen dass die Leistung in Anspruch genommen wurde obwohl am Ende dann gegebenen Falls nicht bezahlt wird.

Im weitesten Sinne kann man beim Schwarzfahren von einem wirtschaftlichen Delikt sprechen, denn der Schaden ist finanzieller Natur. Die zumeist betroffenen Verkehrsbetriebe erleiden durch Schwarzfahren einen wirtschaftlichen Schaden, nicht jedoch Sachschäden, Personenschäden oder Tote.

Beim Schwarzfahren sind die Geschädigten in den meisten Fällen staatseigene Betriebe, die Bahn, Kommunalunternehmen wie in der Berlin die BVG. Auch wenn es sich der Rechtsform nach um GmbHs oder AGs handelt sind es Unternehemen der öffentlichen Hand und so im Prinzip Eigentum der Bürger. Sowie beim Steuerbetrug der Staat und damit die Gesellschaft als ganze betrogen wird verhält es sich beim Schwarzfahren auch, die Gesellschaft als ganze wird finanziell geschädigt. Es mag weit hergeholt klingen aber man könnte Schwarzfahren mit dem Steuerbetrug von Kleinstbeträgen vergleichen, wobei nicht außer Acht gelassen werden darf dass es sich um ein Massendelikt handelt und somit in Summer auch zu enormen finanziellen Schäden führt.

Wie sieh es mit dem falsch parken aus?

Zunächst muss man viele verschiedene Arten des falsch parken berücksichtigen, welche auch ganz unterschiedliche Auswirkungen haben.

Parken ohne Parkschein

Ganz ähnlich zum Schwarzfahren wird hier eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch genommen ohne jedoch dafür zu zahlen und dies unter dem Aspekt des erschleichen auch hier beruht das Delikt darauf, dass der Geschädigte es ja höchstwahrscheinlich gar nicht mitbekommt. Genau wie beim Schwarzfahren auch entsteht ein Finanzieller der zumeist zu Lasten der Gesellschaft geht.

Parken in zweiter Reihe

Ganz anders als beim Schwarzfahren wird hier keine Leistung erschlichen, es entsteht auch kein direkter Finanzieller Schaden. Der Finanzielle Schaden ist eher ein indirekter, denn wer falsch parkt in zweiter Reihe gehört zu den Hauptverursachern von Staus und diese haben natürlich negative wirtschaftliche Auswirkungen.

Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, andere Verkehrsteilnehmerinnen werden zunächst gezwungen abzubremsen und sich anschließen in den schnell fahrenden Verkehr einzuordnen, dies ist ins besondere für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen wie Radfahrende ein besonders hohes Risiko. Fehler beim einfahren in den fließenden Verkehr gehört zu den Top 3 Fehlern von Radfahrenden wenn sie einen Verkehrsunfall verursachen. Und Ursache warum Radfahrende überhaupt in den schnell fahrenden Verkehr ausweichen musste bleibt hierbei oft völlig unberücksichtigt. Des weiteren entstehen Sichthindernisse die auch insbesondere für zu Fuß gehende gefährlich sind, das queren wird erheblich erschwert.

Beim falsch parken in zweiter Reihe besteht Gefahr für Leib und Leben, dennoch wird es in der deutschen Rechtsauffassung nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Parken im Kreuzungsbereich

Auch hier besteht in erster Linie wie beim falsch parken in zweiter Reihe Gefahr für Leib und Leben. Hierbei sind zu Fuß gehende oft noch stärker betroffen als Radfahrende. Insbesondere Kinder werden von den falsch parkenden Kfz verdeckt und von anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu spät gesehen, die folgen bei einem Zusammenstoß sind oft fatal. Aber auch hier begnügt sich das deutsch Recht mit einer Ordnungswidrigkeit.

Parken auf Radwegen

Je nach Gestaltung der Radwege werden auch hier Radfahrende gezwungen sich in den schnell fahrenden Verkehr einzuordnen oder in anderen Fällen verbotenerweise auf den Gehweg auszuweichen. Der erst Fall habe ich unter parken in zweiter Reihe hinreichen erläutert, im zweiten Fall geht die es häufig zu Lasten der Sicherheit von zu Fuß gehenden. Radfahrende die eigentlich gezwungen sind abzusteigen oder zu schieben weichen statt dessen auf den Gehweg aus und gefährden damit zu Fuß gehende. Wie auch schon in den zuvor genannten Fällen besteht Gefahr für Leib und Leben und wird dennoch wenn überhaupt nur als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Parken in Rettungszufahrten

Nicht um sonst heißen diese Rettungszufahrten, sie sind notwendig damit im Notfall die Rettungsfahrzeuge schnell zur Stelle sind um die notwendigen und oft Lebensrettenden Maßnahmen schnell durchzuführen. Auch wenn hier die daraus resultierende Gefahr für Leib und Leben für jeden eigentlich klar ersichtlich ist handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, erst wenn der Ernstfall eintritt und es eigentlich zu spät ist und die abstrakte Gefahr real wird und Rettungskräfte tatsächlich im Einsatz beindert werden wird es zur Straftat.

Parken auf …

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten falsch zu parken, die zuvor erläuterten Formen erheben nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit.

Fazit

Schwarzfahren und falsch parken sind Massendelikt, aber da gibt es noch viele andere Delikte die Massenhaft gegangen werden. Bezieht man sich aber auf die Art die die Schwere des Vergehens ist Schwarzfahren und falsch parken nichts mit einander gemein, wenn man vom Parken ohne Parkschein mal absieht.

Während es sich beim Schwarzfahren in erster Linie um ein Delikt mit finanziellem Schaden handelt besteht durch falsch parken in erster Linie Gefahr für Leib und Leben. Ob es sinnvoll ist Schwarzfahren zu entkriminalisieren und nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln vermag ich nicht zu verurteilen. Nicht nachvollziehbar ist aber dass dem Gefährden von Menschenleben durch falsch parken nicht durch konsequentes beseitigen der Gefahr, also abschleppen, entgegen getreten wird sondern dies nur Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist, beziehungsweise oft nicht einmal dies geschieht.

An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal unseren Berliner Justizsenator daran erinnern, dass solche plumpen und vor allem falsche Vergleiche der Justiz nicht gut stehen.

24. Oktober 2017

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